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09.02.2012

Wahlvorstandsschulungen zur JAV-Wahl 2012
 

Bei der Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung müssen viele Vorschriften und Regeln beachtet werden.

Um in diesem Prozess Fehlern vorzubeugen, hat der Wahlvorstand nicht nur die Möglichkeit, sondern sogar den Anspruch auf Schulung.

Die Kosten dafür trägt - nach § 37.6 BetrVG in Verbindung mit § 20.3 BetrVG und 63.2 BetrVG - der Arbeitgeber.

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